Wann besteht Anspruch auf eine Alltagshilfe?
Liegt bei Ihnen, Ihrem Kind, einem Angehörigen oder einem Bekannten eine Behinderung vor und ein Pflegegrad wurde bewilligt, haben Sie
automatisch Anspruch auf eine Alltagshilfe, welche über Ihre Krankenkasse finanziert wird. Ebenfalls fallen solche Fälle wie Frühchen oder andere Einschränkungen bei der Entwicklung des Kindes in diesen Bereich.
Wie beantragt man eine Alltagshilfe?
Liegt eine Behinderung oder eine andere Einschränkung vor und es
wurde bereits ein Pflegegrad bewilligt haben Sie automatisch Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag, bei anderen Fällen wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen und der Antragstellung bei der Krankenkasse, um Ihnen den Prozess zu erleichtern.
Was kann eine Alltagshilfe tun?
Unsere Alltagshilfen stehen Ihnen zur Seite, um Sie bei einer Vielzahl von Aufgaben im Haushalt und im Alltag zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem
Einkaufen, Putzen, Kochen sowie die Bewältigung weiterer Haushaltsaufgaben. Auch fallen gemeinsame Spaziergänge, Spiele spielen oder einfach eine nette Unterhaltung bei einer Tasse Kaffee in diesen Bereich.
Wir passen unsere Hilfe individuell an Ihre Bedürfnisse an und stehen Ihnen einfühlsam zur Seite.