Beratungseinsätze

Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle und dürfen die Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI mit Ihnen gemeinsam durchführen


Die Zielsetzung der regelmäßigen Beratungseinsätze ist es sicher zu stellen, dass die Pflegesituation beobachtet und mögliche Probleme erfragt werden. Weiterhin soll auf mögliche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt und bei Bedarf Hilfestellung gegeben werden, zum Beispiel die Vermittlung weiterer Beratungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Pflegende Angehörige.

Beratungseinsätze

Wer zuhause gepflegt wird und/oder Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dies auch verpflichtend.


Der Beratungsbesuch findet im gewohnten Umfeld der eigenen vier Wände statt und wird durch eine Pflegefachkraft unseres Unternehmens geführt. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen/Angehörigen zu unterstützen. Hierzu stehen einige Mittel und finanzielle Möglichkeiten bereit, über die wir Sie gerne innerhalb des Einsatzes informieren.

ABLAUF DES BERATUNGSEINSATZES


Während des Gespräches wird die Pflege- und Betreuungssituation zunächst allgemein eingeschätzt und dokumentiert. Die Pflegefachkraft soll beurteilen, ob die häusliche Pflegesituation sichergestellt und angemessen ist. Sieht die Fachkraft Potenzial zur Verbesserung, kann diese auf die bestehenden Möglichkeiten hinweisen und diesbezüglich beraten.

Hierzu gehören u. a. :





  • Pflegesachleistungen
  • Kurzzeitpflege
  • Wohnraumanpassungen


AUCH WIRD AUF FOLGENDE PUNKTE EINGEGANGEN, UM SÄMTLICHE FORMEN DER UNTERSTÜTZUNG AUSSCHÖPFEN UND ANGEHÖRIGE ENTLASTEN ZU KÖNNEN:


  • Weitergabe von Informationen und von Hinweisen auf die vorhandenen Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen (z. B. Pflegestützpunkte, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durch die jeweilige Pflegekasse)
  • Empfehlungen zur Verbesserung der Pflege­situation z.B. Pflegekurse/individuelle häusliche Schulungen nach § 45 SGB XI, - Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, - Sachleistungen zur häuslichen Pflege, - Kombinationsleistung, - Angebote zur Unterstützung im Alltag, - Kurzzeitpflege, - Verhinderungspflege, - Hilfs-/Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, Beratungs- und Unterstützungsangebote des für sie ggf. zuständigen Pflegestützpunktes und der Pflegekassen bzw. der privaten Versicherungs­unternehmen sowie auf die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
    Weitere Anregungen können sich beziehen auf die Hinzuziehung des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin und die Angebote anderer Leistungsträger.
  • Möglichkeit zur Höherstufung des Pflegegrades


DOKUMENTATION DER BERATUNG


Die Beratung wird durch unsere Pflegefachkraft dokumentiert, sodass diese für den nächsten Beratungseinsatz zum Gesprächsleitfaden gemacht werden kann. Selbstverständlich erhalten auch Sie einen Durchschlag dieser Dokumentation. Darüber hinaus wird das Protokoll auch an Ihre Pflegekasse gesandt, sodass Ihnen weder Arbeit noch Kosten entstehen. Die Abrechnung des Einsatzes erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse und ist für Sie ABSOLUT KOSTENLOS.



REGELMÄßIGE BERATUNGSEINSÄTZE


Die Beratungseinsätze müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Zunächst weist Ihre Pflegekasse Sie postalisch darauf hin. Sobald wir ein erstes Gespräch bei Ihnen durchgeführt und dokumentiert haben, übernehmen wir den Service des Erinnerns. Das heißt, dass Sie automatisiert durch uns eine Information darüber bekommen, dass Ihr regelmäßiger Beratungseinsatz ansteht. Im Zuge dieser Nachricht werden wir auch gerne direkt einen Termin mit Ihnen vereinbaren. So wird Ihr Aufwand möglichst gering gehalten. Die Intervalle sind folgendermaßen vorgesehen:

  • PFLEGEGRAD 2 UND 3:
    Pro Halbjahr muss eine Beratung durchgeführt werden.
  • PFLEGEGRAD 4 UND 5:
    Pro Vierteljahr muss eine Beratung durchgeführt werden.
  • PFLEGEGRAD 1:
    Es muss kein regelmäßiger Beratungseinsatz stattfinden. Sie haben allerdings das Recht, bei Bedarf eine Beratung pro Jahr zu erhalten. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu uns oder Ihrer Pflegekasse auf.


WAS IST BEI DER WAHL EINER BERATUNGSSTELLE ZU BEACHTEN?


Grundsätzlich haben Sie die Entscheidungskompetenz, welche Beratungsstelle Sie für den regelmäßigen Beratungseinsatz heranziehen. Auch besteht keine Bindung an einen bestimmten Dienst, nur weil dieser bereits eine oder mehrere Beratungen bei Ihnen durchgeführt hat. Im Vordergrund steht Ihr Wohlbefinden und eine qualitativ hochwertige Einschätzung Ihrer Pflegesituation.

Kontaktaufnahme zum Beratungseinsatz:

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich von uns beraten. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen zum Beratungseinsatz und unterstützen Sie dabei, Ihren Alltag zu meistern. Die Alltagshilfee - wir kümmern uns!




+49 221 56797345
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